Schritte zur Therapie

1. Kostenübernahmeverfahren (für gesetzlich Versicherte)

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen freien Therapieplatz bei einer Kassentherapeutin oder einem Kassentherapeuten finden, kann eine Behandlung in meiner Privatpraxis über das sogenannte Kostenübernahmeverfahren stattfinden.

Ablauf:

  • Zunächst klären wir in Psychotherapeutischen Gesprächen, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist. Wir besprechen den Ablauf des Kostenübernahmeverfahrens und die notwendigen Formulare.

  • Anschließend stelle ich gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

  • Nach der Genehmigung kann die eigentliche Psychotherapie beginnen. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen Rechnung von mir. Nachdem Sie diese beglichen haben, reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten die Gebühren zurück.

Notwendige Schritte Antrag Kostenübernahmeverfahren:

1) Sie telefonieren mit 3-5 Approbierten Psychotherapeuten mit Kassensitz und fragen danach, wie lange es dauern würde, eine Psychotherapie zu beginnen. Dies tragen sie in das Formular „Protokoll der vergeblichen Psychotherapeutensuche“ ein.

2) Sie lassen sich über die Nummer 116117 einen Termin für ein Erstgespräch bei einem Approbierten Psychotherapeuten mit Kassensitz geben (wählen Sie „Kein Vermittlungscode“ und Fachrichtung „Psychotherapeutische Sprechstunde Erwachsene“). In dieser Sitzung wird das sogenannte PTV-11 Formular ausgefüllt (Behandlungsbedarf, Empfehlung, max. Wartezeit) ausgefüllt und bescheinigt, dass eine zeitnahe Behandlungsbedürftigkeit vorliegt Das PTV-11 Formular wird später dem Antrag beigefügt.

3) Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Nutzen Sie gerne die Vorlagen im Downloadbereich:

  • Anschreiben an die Krankenkasse

  • Protokoll der vergeblichen Psychotherapeutensuche

  • Antragsformular,

  • Dringlichkeitsbescheinigung

Ich begleite Sie gerne durch die Schritte der Beantragung.

2. Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat krankenversichert sind, richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem individuellen Tarif. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychothera- peuten (GOP).

Ablauf:

  • Im psychotherapeutischen Gespräch wird besprochen, ob eine Therapie sinnvoll ist.

  • Sie erkundigen sich bei Ihrer Versicherung nach den jeweiligen Konditionen und Antragsformalitäten.

  • Nach einer schriftlichen Zusage durch die Krankenversicherung wird ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Psychotherapeuten gemacht. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen Rechnungen und begleichen diese.

  • Sie reichen die Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und erhalten gemäß Ihrem Vertrag die Gebühren erstattet.


ABLAUF UND KOSTEN

3. Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Therapie auch unabhängig von einer Krankenkasse oder Versicherung in Anspruch nehmen und die Kosten selbst tragen.

Ablauf:

  • Sie können direkt mit der Therapie beginnen – ohne Wartezeit oder Genehmigung.

  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Vorteile:

  • Keine Diagnose wird an die Krankenkasse übermittelt.

  • Sie behalten volle Kontrolle über Häufigkeit, Dauer und Gestaltung der Sitzungen.

  • Flexible Terminplanung ohne bürokratische Hürden.

Hinweis:
Die Kosten für eine Psychotherapie können Sie in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

Wenn Sie Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten haben oder Unterstützung bei der Klärung mit Ihrer Krankenkasse wünschen, unterstütze ich Sie gerne.

Häufige Fragen - FAQs

Was ist der Unterschied zwischen Psychologen, Psychologischen Psychotherapeuten, Psychiatern und Heilpraktikerinnen/Psychotherapie?

Psychologen haben ein Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen, meist Master of Science (M.Sc.).
Sie beschäftigen sich wissenschaftlich mit Verhalten, Emotionen und Kognition. Nicht alle Psychologen dürfen psychotherapeutisch behandeln – dazu ist eine zusätzliche mehrjährige Weiterbildung mit abschließender staatlicher Approbation erforderlich. Nur approbierte Psychotherapeuten dürfen Psychotherapie im heilkundlichen Sinn durchführen.

Viele Psychotherapeuten machen sich nach der Approbation in eigener Praxis selbständig. Für einen Kassensitz, d.h. die Möglichkeit zu haben, bei Patienten in den gesetzlichen Krankenkassen direkt die Kosten abrechnen zu können, gibt es lange Wartelisten. Deshalb arbeiten viele Psychotherapeuten in privaten Praxen ohne Kassenzulassung.

Psychiater sind Ärzte mit einer Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie. Sie können – im Gegensatz zu Psychotherapeuten – Medikamente (z. B. Antidepressiva, Neuroleptika) verschreiben und körperlich-medizinische Ursachen psychischer Beschwerden abklären.

Heilpraktikerinnen für Psychotherapie dürfen ebenfalls therapeutisch tätig sein, haben aber kein Universitätsstudium und keine staatlich geregelte, wissenschaftlich fundierte Psychotherapieausbildung.
Sie müssen lediglich nachweisen, dass sie keine Gefährdung für Patient:innen darstellen („Gefahrenabwehrprüfung“). Eine hohe Behandlungsqualität oder Wirksamkeit ist damit nicht automatisch gewährleistet. Diese Form der Behandlung ersetzt keine fachlich fundierte Psychotherapie durch approbierte Therapeuten.

Warum gibt es Psychotherapeuten mit und ohne Kassensitz – und was ist der Unterschied?

Psychotherapeuten mit Kassensitz haben eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und dürfen
ihre Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Zahl dieser Kassensitze ist gesetzlich begrenzt, weshalb es oft lange Wartezeiten auf Therapieplätze gibt.

Psychotherapeuten ohne Kassensitz arbeiten in Privatpraxen. Sie dürfen gesetzlich Versicherte nur behandeln, wenn die Krankenkasse im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) die Kosten übernimmt – z. B. dann, wenn kein zeitnaher Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist. Eine Behandlung von Privatversicherten oder Selbstzahlern ist jederzeit möglich.

Welche Qualifikation hat eine Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung?

Eine approbierte Psychotherapeutin besitzt die gesetzliche Berechtigung zur Ausübung von Psychotherapie – das ist unabhängig von der Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen oder über Kostenübernahmeverfahren. Eine Psychotherapeutin hat ein vollständiges Psychologiestudium absolviert und mit dem Master of Science (M. Sc.), abgeschlossen. Nach dem Studium folgte eine mehrjährige staatlich anerkannte Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, in der erlernt wird, psychische Erkrankungen
mit wissenschaftlich fundierten Methoden zu behandeln. Sie umfasst Theorie, praktische Arbeit mit Patienten, Supervision und endet mit der staatlichen Approbation, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Welche Therapieverfahren werden angewendet?

In Privatpraxen kommen meist die von den Krankenkassen anerkannten Verfahren zum Einsatz: Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse. Teilweise werden ergänzend achtsamkeitsbasierte Methoden oder Entspannungsverfahren angewandt.

Welche Störungsbilder werden in einer Psychotherapie behandelt und was nicht?

Psychotherapie wird von den Krankenkassen in der Regel nur bei psychischen Störungen erstattet. Diese sind
im ICD-10-Klassifikationssystem unter den sogenannten F-Diagnosen zusammengefasst. Dazu zählen Störungen, wie z.B. Depressionen, Angststörung, Posttraumatische Belastungsstörung oder auch AD(H)S.

Psychotherapie kann zudem bei körperlichen Erkrankungen, die mit starker psychischer Belastung einhergehen und oft zu zusätzlichen psychischen Symptomen führen, angezeigt sein. Dazu zählen Erkrankungen, wie Long-Covid (oder andere ähnliche Symptombilder bzw. durch andere Ursachen hervorgerufen), Multiple Sklerose (MS) oder Krebserkrankungen. Hier kann es sehr hilfreich sein, Ängste, Depressionen oder Anpassungsstörungen zu behandeln, die durch die körperliche Erkrankung ausgelöst werden.

Psychotherapie kann helfen, Strategien zum Umgang mit Belastung, Schmerz, Erschöpfung oder Ängsten zu entwickeln und trotz der Belastung mit einer guten Lebensqualität und Funktionsfähigkeit durchs Leben zu gehen.

Was nicht von der Psychotherapie abgedeckt wird, sind Bereiche, wie Eheberatung oder Paartherapie, Erziehungsfragen oder reine Lebensberatung. Hier wären spezialisierte Beratungsstellen oder Coachingangebote die bessere Wahl.

Was kann man von einer Psychotherapie erwarten?

Psychotherapie begleitet dabei, belastende Gedanken und Gefühle zu bearbeiten und ungünstige Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern. Sie bietet keine sofortige oder vollständige Heilung,
sondern ist ein Prozess.

Der Patient formuliert für sich persönliche Ziele, die er in der Therapie erreichen möchte. Gemeinsam mit dem Therapeuten wird ein individualisierter Therapieplan erstellt. Der Therapeut begleitet diesen Prozess, die Umsetzung liegt jedoch bei der betroffenen Person selbst. Dafür sind eigene Motivation und Mut, sich schwierigen Themen zu stellen, wichtig. Auch nach Abschluss der Therapie werden weiterhin herausfordernde Situation auftreten, allerdings hat der Patient nun Strategien, diese anders und konstruktiver zu bewältigen.

Gibt es Wartezeiten, und was kann ich tun, wenn ich keinen Therapieplatz finde?

Da Kassensitze - also die Zulassung einer Psychotherapeutin zur Abrechnung von Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung - für Psychotherapeuten begrenzt sind, entstehen oft lange Wartezeiten. Dieses Problem ist schon lange bekannt. Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung, DPtV spricht in diesem Zusammenhang auch von einem “Systemversagen”.

Hier kommt die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens in Frage. Das bedeutet, dass Sie sich einen Therapieplatz bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz suchen. Dort gibt es oft viel schneller freie Plätze.

Wie funktioniert das Kostenübernahmeverfahren bei gesetzlich Versicherten?

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie innerhalb einer angemessenen Zeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten bekommen haben (z. B. durch mehrere erfolglose Kontaktversuche)
und eine ärztliche Bescheinigung über den dringenden Behandlungsbedarf vorliegt, kann Ihre Krankenkasse
im Kostenerstattungsverfahren die Übernahme der Kosten prüfen. Nachdem die Krankenkasse eine solche Bewilligung ausgestellt hat, kann die Therapie begonnen werden

Bei der Beantragung wird Sie die Psychotherapeutin unterstützen und Sie Schritt für Schritt begleiten.

Brauche ich eine Überweisung oder eine spezielle Bescheinigung für einen Antrag auf Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse?

Für eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren ist eine ärztliche und ggf. psychotherapeutische Bescheinigung durch einen Psychotherapeuten mit Kassensitz erforderlich, die den dringenden Behandlungsbedarf bescheinigt.

Was passiert, wenn ich privat zahlen will?

Sie schließen eine private Honorarvereinbarung mit dem Therapeuten und erhalten eine Rechnung. Der Vorteil für Selbstzahlern ist, dass z.B. die Krankenkasse oder eventuelle Andere davon erfahren, dass sie sich in psychotherapeutische Behandlung begeben haben.

Was kostet eine psychotherapeutische Sitzung?

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) und liegen meist zwischen ca. 130 € und 160 € pro 50 Minuten. Bei privat Versicherten bezahlt der Patient zunächst den Betrag und reicht die Rechnung dann bei Krankenkasse ein. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse kann über Kostenübernahmeverfahren möglich sein.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer hängt von Art und Schwere der Problematik sowie dem Therapieverfahren ab. In der Verhaltenstherapie sind Kurzzeittherapien (24 Sitzungen) und Langzeittherapien (36 Sitzungen) üblich.
Davor können noch Psychotherapeutische Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen vorgeschaltet sein. In Privatpraxen wird die Dauer individuell vereinbart. Die Behandlungsdauer über Kostenübernahmeverfahren richtet sich nach den allgemein üblichen Vorgaben.

Kann ich auch Online- bzw. Videotherapien in Anspruch nehmen?

Ja – viele Therapeuten bieten Online- bzw. Videotherapie an. Diese ist besonders geeignet, wenn Präsenzsitzungen z. B. aufgrund starker körperlicher Einschränkungen oder großer Entfernungen nicht möglich sind. Im Rahmen der Therapie bei Psychologischen Psychotherapeuten dürfen nur datenschutzkonforme
Online-Formate verwendet werden. Von Seiten des Patienten muss eine ausreichende technische Ausrüstung und eine stabile -Internetverbindung vorhanden sein. Eventuell ist es hilfreich, jemanden bei technischen Problemen im sozialen Umfeld zur Hand zu haben. Nicht alle Erkrankungen sind für ein Online-Format geeignet bzw. eine bestimmte Anzahl an Sitzungen muss vor Ort durchgeführt werden - das wird Ihre Therapeutin mit Ihnen besprechen.

Was ist der Unterschied zwischen probatorischen Sitzungen und Therapie?

Probatorische Sitzungen (in der Regel bis zu 5) dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und
der Therapieplanung. Erst danach wird die eigentliche Psychotherapie beantragt und begonnen.

Was sollte ich zur ersten Sitzung mitbringen?

Bringen Sie ggf. Vorbefunde, Medikamentenlisten und ihre Krankenkassenkarte mit. Wichtig ist vor allem Ihre Motivation und Offenheit für den therapeutischen Prozess.

Auch sie dürfen in der ersten Sitzung einen ersten Eindruck vom Therapeuten gewinnen und für sich überlegen, ob sie sich wohl fühlen. Ist dies nicht der Fall, suchen sie gerne weiter. Das ist wichtig, weil sie ja auch sehr persönliche Dinge besprechen werden und sich dabei sicher und verstanden fühlen sollen.

Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Absagen sollten spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Sollten es öfters vorkommen, dass Sie die Termine nicht wahrnehmen können, ist es sinnvoll, mit der Therapeutin zu sprechen, ob eine Fortführung unter den gegenwärtigen Umständen sinnvoll ist.
Eventuell kann eine spätere Weiterbehandlung günstiger sein.

Kann ich die Therapie jederzeit beenden?

Ja, Sie können die Therapie jederzeit beenden. Eine kurze Rückmeldung oder Abschlusssitzung ist sinnvoll,
um offene Themen zu besprechen und den Verlauf gemeinsam zu reflektieren.

Können bei Psychotherapie auch Nebenwirkungen auftreten?

Ja – auch wenn Psychotherapie vor allem positive Effekte hat, können kurzfristig belastende Gefühle, Zweifel oder eine vorübergehende Symptomverstärkung auftreten. Im geschützten Rahmen der Therapie werden bisher ausgeblendete Probleme aktualisiert und bearbeitet. Viele dieser Probleme wurden bisher verdrängt, was ein normaler Mechanismus ist, um im Alltag zu funktionieren.

In der Therapie gibt es Raum und Zeit, sich diese Themen in aller Ruhe anzuschauen. Diese Reaktionen sind Teil des therapeutischen Prozesses und sollten im Gespräch mit der Therapeutin thematisiert werden.

Gibt es auch Faktoren, die gegen eine Therapie sprechen könnten?

Therapie kann anstrengend sein. In bestimmten Lebensphasen kann sie zu viel Kraft kosten, z.B. wenn kleine Kinder zu betreuen sind oder in Zeiten großer beruflicher Belastung. Prüfen Sie für sich, ob sie genug
Ressourcen oder Unterstützung, um regelmäßig an Sitzungen teilzunehmen.

Bei schweren psychischen Erkrankungen kann eine ambulante Therapie möglicherweise nicht ausreichen.
In solchen Fällen ist eine stationäre psychiatrische Behandlung sinnvoller.